Beginn der Frist: |
Fristen beginnen am Tag nach der Eröffnung zu laufen (BGG 44). |
Samstage / Sonntage / Feiertage: |
Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Ruhetag, endet die Frist am nächsten Werktag (BGG 45, Bundesgesetz über Fristenlauf an Samstagen) |
Öffentliche Ruhetage: |
öffentliche Ruhetage gemäss kantonalem Recht. |
Gerichts-/Betreibungsferien: |
Fristen stehen still (BGG 46):
Kein Stillstand in Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung und andere vorsorgliche Massnahmen sowie in der Wechselbetreibung und auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. |
Einhaltung der Frist durch: |
Übergabe an die schweizerische Post oder Abgabe/Eintreffen an der Bestimmungsstelle (BGG 48). |
Ende der Frist: |
Letzter Tag um 23.59 Uhr |
Fristen
Fristen-Tabelle
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