Darlehensvertrag
= Vertrag, der den Darlehensgeber zur Hingabe von Geld oder vertretbaren Sachen verpflichtet und der den Darlehensnehmer zur Rückerstattung von Geld oder vertretbaren Sachen der nämlichen Art und in gleicher Menge und Güte verpflichtet.
» Informationen zum Darlehensvertrag
Gebrauchsleihe
= Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer (nicht vertretbaren) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.
Miete und Pacht
= Verträge, betreffend entgeltliche Nutzung der vereinbarten Gegenstände.
» Informationen zum Mietvertrag
» Informationen zum Pachtvertrag
Hinterlegung
= Vertrag, wonach eine bewegliche Sache einem Dritten zur Verwahrung übergeben wird, der sie im Interesse des Hinterlegers zu verwahren hat.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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