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Gebrauchsleihe

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Rechtsgebiet:
Gebrauchsleihe
Stichworte:
Gebrauchsleihe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Darlehensvertrag

=   Vertrag, der den Darlehensgeber zur Hingabe von Geld oder vertretbaren Sachen verpflichtet und der den Darlehensnehmer zur Rückerstattung von Geld oder vertretbaren Sachen der nämlichen Art und in gleicher Menge und Güte verpflichtet.

» Informationen zum Darlehensvertrag

Gebrauchsleihe

=   Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer (nicht vertretbaren) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.

Miete und Pacht

=   Verträge, betreffend entgeltliche Nutzung der vereinbarten Gegenstände.

» Informationen zum Mietvertrag

» Informationen zum Pachtvertrag

Hinterlegung

=   Vertrag, wonach eine bewegliche Sache einem Dritten zur Verwahrung übergeben wird, der sie im Interesse des Hinterlegers zu verwahren hat.

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