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Gebrauchsleihe

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Praktische Bedeutung

Rechtsgebiet:
Gebrauchsleihe
Stichworte:
Gebrauchsleihe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gebrauchsleihe ist geprägt von:

  • Spontaneität
  • Wohlwollen
  • Gefälligkeit

Die Gebrauchsleihe ist eine Erscheinung des Lebensalltags:

  • Nutzungsüberlassung von Küchengeräten, Bohrmaschinen, Umzugscontainern
  • Kostenfreie Zurverfügungstellung eines leeren Raums
  • Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Kinderutensilien (Kinderkleider, Kinderwagen, Spielzeug für eine Altersklasse, aus der die Kinder herausgewachsen sind)
  • uam

Aufgrund des Wohlwollens und der Spontaneität findet eine nicht formalisierte Übergabe statt:

  • Vertragsschluss mündlich oder konkludent (tatsächliches Handeln)
  • Keine Empfangsbestätigung.

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