Begriff: Gebrauchsleihe / Gebrauchsleihevertrag
Mit dem Gebrauchsleihevertrag verpflichten sich der Verleiher, dem Entlehner eine (nicht vertretbare) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch zu überlassen, und der Entlehner dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.
Synonym: Leihe