Grundsatz
- Feste Vertragsdauer
- Rückgabe / Rückforderung bei Fristablauf
- Unbefristetes Vertragsverhältnis
- Ende sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat
- Ablauf der Zeit, binnen deren der Gebrauch hätte stattfinden können
- Der Verleiher hat ein jederzeitiges fristloses Rückforderungsrecht (OR 310).
Ausnahmen
- Rückforderungsrecht des Entlehners bei
- vertragswidriger Verwendung
- Verschlechterung des Gegenstandes
- Gebrauchsüberlassung an einen Dritten
- dringendem Eigenbedarf
- Tod des Entlehners
- Beendigung der Leihe (OR 311)
- Tod des Verleihers
- Fortsetzung der Leihe mit den Erben des Verleihers.
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