Grundsatz
- Feste Vertragsdauer
- Rückgabe / Rückforderung bei Fristablauf
- Unbefristetes Vertragsverhältnis
- Ende sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat
- Ablauf der Zeit, binnen deren der Gebrauch hätte stattfinden können
- Der Verleiher hat ein jederzeitiges fristloses Rückforderungsrecht (OR 310).
Ausnahmen
- Rückforderungsrecht des Entlehners bei
- vertragswidriger Verwendung
- Verschlechterung des Gegenstandes
- Gebrauchsüberlassung an einen Dritten
- dringendem Eigenbedarf
- Tod des Entlehners
- Beendigung der Leihe (OR 311)
- Tod des Verleihers
- Fortsetzung der Leihe mit den Erben des Verleihers.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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