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Genossenschaftsrecht

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Ziele des Gesetzgebers

Rechtsgebiet:
Genossenschaftsrecht
Stichworte:
Genossenschaftsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Selbsthilfeorganisation

  • für eine Vielzahl von Beteiligten

Personenbezogene Organisationsform

  • Mitwirkung der Gesellschafter (ursprünglich Gesetzgeberidee)

Genossenschaft als Körperschaft

  • Genossenschaft ist als Körperschaft (Rechtsträger mit eigenen Rechten und Pflichten) ausgestaltet

Verfolgung bestimmter wirtschaftlicher Zwecke

  • Primär
    • Wirtschaftliche Zwecksetzung
  • Sekundär
    • Ideale bzw. gemeinnützige Zwecke können ebenfalls verfolgt werden

Führung eines kaufmännischen Unternehmens

  • Primär
    • Betrieb eines kaufmännisches Unternehmens
  • Sekundär
    • Weitere Verwendungszwecke sind zulässig

„Prinzip der offenen Tür“

  • Genossenschaft hat als Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl zwingend die Aufnahme neuer Gesellschaft zu ermöglichen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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