Belassen Sie das Fahrzeug wenn nur möglich im Geschäftsvermögen und bezahlen Sie weiterhin den steuerrechtlich motivierten Privatanteil an Ihr Unternehmen.
Lässt sich eine Fahrzeugübernahme ins Privatvermögen nicht vermeiden,
beschaffen Sie unbedingt:
die Eurotax-Bewertung oder die Schätzung eines Markenhändlers [bei Sonderfahrzeugen können sich 2 Schätzungen und die Zugrundelegung des Mittelwertes rechtfertigen] und
die Bestätigung einer anerkannten Revisionsstelle
machen Sie die erwähnten Dokumente zum Bestandteil des betreffenden Buchungsbelegs.
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