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Geschäftsfahrzeug und Steuern

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Fazit

Rechtsgebiet:
Geschäftsfahrzeug und Steuern
Stichworte:
Geschäftsfahrzeug und Steuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeine Empfehlung

Der Steuerpflichtige tut gut daran zu prüfen, ob die Anschaffung eines Fz über sein Unternehmen sinnvoller ist als der private Erwerb, unter Fakturierung der geschäftlich gefahrenen Kilometer an das Unternehmen, zB mit einer abgestuften Pauschale von etwa CHF 0.65 (bis 10’000 km/Jahr).

Besonderer Rat

Je nach

  • Fahrzeugpreis
  • jährlicher Kilometerleistung
  • Anteil von geschäftlicher und privater Nutzung
  • Höhe der zurückforderbaren Vorsteuer

kann das Ergebnis für einen Privaterwerb mit Fakturastellung ans Geschäft oder für einen Geschäftserwerb unter steuerlicher Aufrechnung eines Privatanteils rechtfertigen.

In der Regel sind die Fahrzeuge nach 3 Jahren steuerlich abgeschrieben.

Da die Altersentwertung des Fz nicht berücksichtigt wird, also immer der Privatanteil vom Neuwert anzurechnen ist, rechnet sich ein Geschäftsfahrzeug für Unternehmer nur, wenn sie es alle 2-3 Jahre eintauschen. Wer sein Fahrzeug erst nach längeren Nutzungsintervallen ersetzen will, muss bei der steuerlichen Aufrechnung des Privatanteils unverhältnismässige steuerliche Nachteile gewärtigen.
 

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