Eine Fahrzeugentnahme
- vom Gesellschaftsvermögen
- ins Privatvermögen
zu
- einem Verkehrwert
- klarerweise unter Buchwert
zeitigt Steuerfolgen bei folgenden Steuern:
- MWST
- Gewinnsteuer der Gesellschaft
- Privaten Einkommenssteuer
- Nach- und Strafsteuern
- Verrechnungssteuer.
Tipps
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn nur möglich im Geschäftsvermögen und bezahlen Sie weiterhin den steuerrechtlich motivierten Privatanteil an Ihr Unternehmen.
- Lässt sich eine Fahrzeugübernahme ins Privatvermögen nicht vermeiden,
- beschaffen Sie unbedingt:
- die Eurotax-Bewertung oder die Schätzung eines Markenhändlers [bei Sonderfahrzeugen können sich 2 Schätzungen und die Zugrundelegung des Mittelwertes rechtfertigen] und
- die Bestätigung einer anerkannten Revisionsstelle
- machen Sie die erwähnten Dokumente zum Bestandteil des betreffenden Buchungsbelegs.
- beschaffen Sie unbedingt:
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