Grundsätze
Merkmale des sog. Ordnungsbussen-Verfahrens sind:
- Anwendung bei leichten (geringfügigen) Verkehrsregelverletzungen
- gesamtschweizerisch einheitliche Festlegung im Ordnungsbussenkatalog
- Bussenkatalog | bussenkatalog.ch
Ausnahme:
Sind Sie mit der Bestrafung generell, der Einstufung der Verkehrsregelverletzung oder mit der betraglichen Höhe nicht einverstanden, müssen Sie das
das ordentliche Strafverfahren verlangen.
Zahlung
Sie anerkennen die Uebertretung und bezahlen die Busse mittels
- Barzahlung
- Einzahlungsschein
- Zahlungssurrogate wie Check, Kreditkartenbelastung oder Online Kreditkarten-Zahlung.
Die Ordnungsbusse wird so ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt.
Tipp:
Aus Zuordnungsgründen empfiehlt es sich gerade beim bargeldlosen Zahlungsverkehr anzugeben:
- Verzeigungsnummer (V-Nr.)
- Kontrollschild
- ev. Übertretungsort und –zeit
Nichtbezahlung
Die Nichtzahlung aus welchen Gründen auch immer führt zur Ueberweisung an die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden.
Folgen:
- Die durch ein Nichtzahlung provozierte Untersuchung bei den zuständigen Strafuntersuchungsbehörden kann dazu führen, dass die Strafe härter als im Ordnungsbussenverfahren ausfällt (das Ergebnis kann sich durch den Widerspruch also verschlechtern [Juristen verwenden hiezu den lateinischen Begriff: Reformatio in peius]) oder gar einen vorher nicht vorgesehenen Reflex auf den Führerschein auslöst (Verwarnung,
- Zusatzkosten (Untersuchungskosten, Vorladungs- und Entscheidungsgebühren, Schreibkosten etc.)
- Umtriebe (Vorladung zB vor Stadtrichteramt)
- usw.
Tipp:
- Eine Nichtbezahlung empfiehlt sich nur dann, wenn Sie davon überzeugt sind, nicht im Fehler zu sein.
- Nutzen Sie für die Abklärung Ihrer Einwände die Zahlungsfrist:
- Oft hilft Ihnen die Polizei.
- Sie verbessern Ihren Informationsstand.
- Sie erfahren von der Polizeipraxis und können dann neu entscheiden oder sich beraten lassen.
- Treffen Sie einen Entscheid: Entweder Busse bezahlen oder die gerichtliche Klärung der Sache suchen, dann aber sich gut vorbereiten. Nicht vertretbar ist untätiges oder nachlässiges Zuwarten.
Teilzahlung/Stundung?
Es werden von den Polizeiorganen weder Teilzahlungen akzeptiert, noch Stundungen ausgesprochen.