Voraussetzungen
Die Nachfahrkontrolle ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden wie:
- eine genügend lange Messstrecke (vgl. Tabelle zu den Toleranzwerten)
- die Einhaltung des Abstandes zum vorderen Fahrzeug gemäss Messart
- die Verwendung eines zugelassenen Messsystems, das die eigene Geschwindigkeit beweiskräftig festhält
- die vorgeschriebenen Eichungen, und zwar bei Nachfahrtachographen bei jedem Rad-/Pneuwechsel neu (bei GPS-unterstützten Nachfahrtachografen entfällt die Nacheichung bei Rad-/Pneuwechsel).
Dokumentierung
Je nach Ausstattung des Polizeifahrzeugs (mit oder ohne Bilddokumentation) werden unterschiedliche Dokumentierungsanforderungen an die Aufzeichnung der Messdaten gestellt.
Toleranzwerte
Die Toleranzwerte sind nach der Nachfahrmöglichkeit und Ausrüstung (kalibrierte oder nicht kalibrierte Nachfahrmesssysteme) unterschiedlich:
Messkorrektur bei Nachfahrkontrollen
Messmethode | Abzuziehender Korrekturwert bei einer Messstrecke von mindestens | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
200m | 500m | 1000m | 2000m | |||
Nachfahr-kontrollen ohne Bild- dokumentation |
Konstanter Abstand |
Mittelwert über gesamte Mess- strecke oder mitlaufendes Messfenster zur Ermittlung der schnellsten Fahrstrecke innerhalb der gesamten Messstrecke. |
— | 10 | 8 | 6 |
Freie Nachfahrt |
Mittelwert über gesamte Mess- strecke. Abstand variabel, am Schluss grösser oder gleich als zu Beginn. |
— | — | 8 | 6 | |
Nachfahr-kontrollen mit Bild- dokumentation |
Konstanter Abstand |
Mittelwert über gesamte Mess- strecke oder mitlaufendes Messfenster zur Ermittlung der schnellsten Fahrstrecke innerhalb der gesamten Messstrecke. |
10 | 6 | 5 | 4 |
Freie Nachfahrt |
Mittelwert über gesamte Mess- strecke. Abstand variabel, am Schluss grösser oder gleich als zu Beginn. |
10 | 6 | 5 | 4 | |
Nach Fixpunkten |
Weg-Zeitmessung. Mittelwert über die gesamte Mess- strecke. Abstand variabel. |
— | 6 | 5 | 4 |
(Quelle: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1574/Vorlage%201.pdf, S. 13)