Elemente der inneren Organisation des Gläubigerausschusses
Die interne Organisation zeichnet sich durch folgende Elemente aus:
- Freiheit der Gläubiger in der Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Gläubigerausschusses
- 3 – 5 Mitglieder als übliche Personenzahl
- ungerade Anzahl Mitglieder zur Vermeidung einer Pattsituation
- Möglichkeit zur Wahl eines Vorsitzenden durch die Gläubigerversammlung oder durch den Gläubigerausschuss selbst
- Stichentscheid des Vorsitzenden
- Beschlussfassung des Gläubigerausschusses mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Die Befugnisse des Gläubigerausschusses werden nach dem Kollegialitätsprinzips ausgeübt.
Abgrenzungsfragen zu Konkursverwaltung / Liquidator
Abgrenzungsfragen zwischen Gläubigerausschuss und Konkursverwaltung oder Liquidator werden geregelt durch
- Gesetz
- Gläubigerversammlungsbeschluss oder
- Reglement (fakultativ).
Über die vom Gläubigerausschuss gefassten Beschlüsse wird ein ordentliches Protokoll (d.h. nicht nur ein summarisches Protokoll) geführt. Dieses ist mit dem Konkursprotokoll oder dem Liquidationsprotokoll zu verbinden. Wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit kann jederzeit und ohne Befristung Beschwerde geführt werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RückforderungsklageEinleitung zur Rückforderungsklage im Betr...Autoren:Unternehmenskauf / Unternehmensv...Einleitung zum Unternehmenskauf / Unterneh...Autoren:GläubigerausschussEinleitung zum Gläubigerausschuss in der S...Autoren:BankengesprächEinleitung zum BankengesprächAutoren:ZwischenbilanzEinleitung zur ZwischenbilanzAutoren:Überschuldungsanzeige / Bilanzde...Einleitung zur Überschuldungsanzeige (Bila...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht