Elemente der inneren Organisation des Gläubigerausschusses
Die interne Organisation zeichnet sich durch folgende Elemente aus:
- Freiheit der Gläubiger in der Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Gläubigerausschusses
- 3 – 5 Mitglieder als übliche Personenzahl
- ungerade Anzahl Mitglieder zur Vermeidung einer Pattsituation
- Möglichkeit zur Wahl eines Vorsitzenden durch die Gläubigerversammlung oder durch den Gläubigerausschuss selbst
- Stichentscheid des Vorsitzenden
- Beschlussfassung des Gläubigerausschusses mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Die Befugnisse des Gläubigerausschusses werden nach dem Kollegialitätsprinzips ausgeübt.
Abgrenzungsfragen zu Konkursverwaltung / Liquidator
Abgrenzungsfragen zwischen Gläubigerausschuss und Konkursverwaltung oder Liquidator werden geregelt durch
- Gesetz
- Gläubigerversammlungsbeschluss oder
- Reglement (fakultativ).
Über die vom Gläubigerausschuss gefassten Beschlüsse wird ein ordentliches Protokoll (d.h. nicht nur ein summarisches Protokoll) geführt. Dieses ist mit dem Konkursprotokoll oder dem Liquidationsprotokoll zu verbinden. Wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit kann jederzeit und ohne Befristung Beschwerde geführt werden.
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