LAWINFO

Handelsgericht / Handelsgerichte

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ordentliche Gerichte

Die ordentlichen Gerichte sind sachlich zuständig für alle Angelegenheiten, welche nicht einem Fachgericht zugeordnet sind.

Fachgericht

Fachgerichte sind auf spezifische Rechtsgebiete oder Wirtschaftsbereiche spezialisierte, staatliche Gerichte. Sie zeichnen sich im Vergleich zu den ordentlichen Gerichten durch eine Konzentration von Fachwissen aus. Sie sind teilweise paritätisch besetzt. Fachgerichte sind z.B. das Mietgericht, das Arbeitsgericht oder das Handelsgericht.

Weiterführende Informationen:

Schiedsgericht

Ein Schiedsgericht ist ein von den Parteien anstelle der staatlichen Gerichte vereinbartes „privates“ Gericht zur Beurteilung einer bestimmten Streitsache. Häufig sind Schiedsgerichte mit Richtern mit besonderem Fachwissen besetzt. In diesem Sinne können sie gewissermassen „private“ Fachgerichte darstellen.

Weiterführende Informationen:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.