Handelsgericht
Handelsgerichte sind auf handelsrechtliche Streitigkeiten spezialisierte, staatliche Fachgerichte, welche i.d.R. von einem Berufsrichter präsidiert und mit Fachrichtern aus der im konkreten Fall betroffenen Branche besetz werden.
Siehe im Einzelnen dazu:
Handelsrecht
Das Handelsrecht in einem weiteren Sinn umfasst alle Normen, welche die Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens regeln.
Handelsrechtliche Streitigkeit
Streitigkeiten sind in einem weiteren Sinn handelsrechtlich, wenn Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens betroffen sind. Die Zivilprozessordnung der Schweiz enthält eine Legaldefinition von handelsrechtlichen Streitigkeiten (ZPO 6 Abs. 2):
«Eine Streitigkeit gilt als handelsrechtlich, wenn:
- die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist;
- gegen den Entscheid die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht offen steht; und
- die Parteien im schweizerischen Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sind»
Nach ZPO 6 Abs. 3 und 4 werden unter bestimmten Voraussetzungen Streitigkeiten, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, dennoch als handelsrechtlich angesehen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AktionärbindungsvertragEinleitung zum AktionärbindungsvertragAutoren:UnternehmensliquidationEinleitung zur UnternehmensliquidationAutoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AGAutoren:VR-Haftung / Haftung des Verwalt...Einleitung zur Haftung des VerwaltungsratsAutoren:TochtergesellschaftEinleitung zur Tochtergesellschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht