Ohne anderslautende Vereinbarung ist ein Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz ausschliesslich zuständig (ZPO 61 und 353 ff.; IPRG 7 und 176 ff.).
Im Gegensatz dazu kann es vorkommen, dass für eine handelsrechtliche Streitigkeit im Sinne von ZPO 6 auch bei einer Gerichtsstandsvereinbarung auch andere staatliche Gerichte zuständig sein können, da dem Kläger in gewissen Fällen die Wahl zusteht, ob er beim Handelsgericht oder beim ordentlichen Gericht seine Klage einleiten will (ZPO 6 Abs. 3).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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