Berichtigung |
Bei Unklarheit, Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit des Dispositivs eines Entscheides kann das Gericht eine Berichtigung vornehmen. |
Berufung |
Ordentliches Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide. |
Beschwerde |
Rechtsmittel gegen verfahrensleitende und nichtberufungsfähige erstinstanzliche Entscheide. |
Beweis |
Beweismittel, welche die von einer Partei aufgestellten Behauptungen beweisen und untermauern |
Beweisabnahme |
Formelle Entgegennahme der von den Parteien angebotenen Beweise durch das Gericht (z.B. Zeugeneinvernahmen) |
Duplik |
Antwort der beklagten Partei auf die Replik der klagenden Partei (i.d.R. zweiter Parteivortrag). |
Erläuterung |
Bei Unklarheit, Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit des Dispositivs eines Entscheides kann das Gericht eine Erläuterung vornehmen. |
Fachgericht |
Auf spezifische Rechtsgebiete oder Wirtschaftsbereiche spezialisierte, staatliche Gerichte. |
Funktionelle Zuständigkeit |
Die funktionelle Zuständigkeit besagt, welches Gremium innerhalb eines sachlich zuständigen Gerichts zur Beurteilung einer Streitsache zuständig ist (Einzelrichter, Kollegialgericht). |
Handelsgericht |
Staatliches Gericht zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. |
Handelsrecht |
Das Handelsrecht in einem weiteren Sinn umfasst alle Normen, welche die Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens regeln. |
Handelsrechtliche Streitigkeit |
Streitigkeiten sind in einem weiteren Sinn handelsrechtlich, wenn Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens betroffen sind. Die Zivilprozessordnung der Schweiz enthält eine Legaldefinition von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Danach ist eine Streitigkeit handelsrechtlich, wenn die geschäftliche Tätigkeit einer Partei betroffen ist, die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht zulässig ist und alle Parteien im Handelsregister eingetragen sind (ZPO 6 Abs. 2). Nach ZPO 6 Abs. 3 und 4 werden unter bestimmten Voraussetzungen Streitigkeiten als handelsrechtlich angesehen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen. |
Hauptverhandlung |
Gerichtsverhandlung, in welcher die Parteien ihren Standpunkt dem Gericht vortragen und zum Vortrag der Gegenpartei Stellung nehmen. |
Klage |
Eingabe an ein Gericht (i.d.R. schriftlich), mit welcher die klagende Partei einen Anspruch gegen die beklagte Partei geltend macht und begründet. |
Klageantwort |
Antwort der beklagten Partei auf die Klage. |
Klagebegründung |
Darlegung des Sachverhalts und ev. auch der Rechtsgrundlagen für den eingeklagten Anspruch. |
Örtliche Zuständigkeit |
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt die räumlich geographische Zuständigkeit eines Gerichts (Gerichsspickel). |
Rechtsbehelf |
Erläuterung, Berichtigung, Wiedererwägungsgesuch, Aufsichtsbeschwerde, kein Anspruch auf Behandlung |
Rechtsmittel |
Formalisierte Anfechtung eines gerichtlichen Entscheides |
Rechtsmittel, ausserordentliche |
Haben i.d.R. nur kassatorische Wirkung, sind auf wenige Rügegründe beschränkt und haben i.d.R. keine aufschiebende Wirkung (z.B. Nichtigkeitsbeschwerde unter altem Zivilprozessrecht) |
Rechtsmittel, ordentliche |
Rechtsmittelinstanz hat umfassende Kognition und kann neuen Entscheid fällen (reformatorische Wirkung); Suspensivwirkung |
Replik |
Antwort der klagenden Partei auf die Klageantwort der beklagten Partei (i.d.R. zweiter Parteivortrag) |
Revision |
Ausserordentliches Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheide, wenn nachträglich wesentliche Tatsachen entdeckt werden, das Verfahren in strafbarer Weise beeinflusst wurde, oder Willensmängel bei Klageanerkennung u. Klagerückzug |
Sachliche Zuständigkeit |
Die sachliche Zuständigkeit bestimmt welches Gericht innerhalb eines örtlich zuständigen Justizsystems zur Beurteilung eine Streitigkeit zuständig ist (ordentliches Gericht, Fachgericht etc.). |
Schiedsgericht |
Ein von den Parteien anstelle der staatlichen Gerichte vereinbartes «privates» Gericht zur Beurteilung einer bestimmten Streitsache. |
Streitverkündung |
Aufforderung zur Unterstützung im Verfahren an eine(streitberufene) Person, gegen welche im Unterliegensfall ein Anspruch geltend gemacht werden könnte. |
Streitverkündungsklage |
Klage einer Partei gegen eine streitberufene Person beim Gericht, welches für die Hauptsache zuständig ist |
Widerklage |
Klage der beklagten Partei gegen die klagende Partei, mit welcher die beklagte Partei einen eigenen (selbständigen) Anspruch geltend macht |
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Handelsgericht / Handelsgerichte
Glossar
Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG