Eine Widerklage ist vor Handelsgericht möglich, sofern die Widerklage mit der Hauptklage in einem sachlichen Zusammenhang steht (ZPO 14) und wenn auf die Widerklage die gleiche Verfahrensart (ordentliches Verfahren) anwendbar ist (ZPO 224).
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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