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«Gegenangriff» durch Widerklage?

Rechtsgebiet:
Prozessieren
Stichworte:
Prozessieren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Widerklage ist die im Prozess des Klägers vom Beklagten gegen den Kläger erhobene Klage. Zur Widerklage wird stets dann gegriffen, wenn der Beklagte behauptet, seinerseits einen Anspruch gegenüber dem Kläger zu haben, auch wenn die Behauptung nur der Abwehr der Hauptklage dienen soll.

Wichtig ist, dass die Widerklage spätestens mit der Klageantwort erhoben wird. Die Widerklage ist zudem nur dann zulässig, wenn für Klage und Widerklage die gleiche Verfahrensart vorgeschrieben ist (summarisches Verfahren, ordentliches Verfahren, etc.).

Übersteigt der Streitwert der Widerklage die sachliche Zuständigkeit des Gerichtes, so hat dieses beide Klagen dem Gericht mit der höheren sachlichen Zuständigkeit zu überweisen. Im Übrigen besteht am Ort der Hauptklage auch ein Gerichtsstand für die Widerklage.

Linktipp:

» www.abwehren.ch

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