LAWINFO

Handelsgericht / Handelsgerichte

QR Code

Nachteil – Instanzentzug

Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Fehlen eines Rechtsmittels auf kantonaler Ebene gegen Handelsgerichtsentscheide kann als Nachteil angesehen werden. Die Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung durch das Handelsgericht werden nur durch das Bundesgericht kontrolliert.

Schranken der Kontrolle durch das Bundesgericht:

  • Sachverhaltsfeststellung durch das Handelsgericht beschränkt auf (BGG 97 Abs. 1):
    • offensichtliche Unrichtigkeit
    • oder Rechtsverletzungen
    • und Behebung des Mangels für den Ausgang des Verfahrens entscheidend
  • Rechtsanwendung durch das Handelsgericht:
    • Anwendung von kantonalem Gesetzesrecht wird nur auf Verfassungsmässigkeit geprüft (BGG 95)
    • Ausländisches Recht:
      • richtige Anwendung nur bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (BGG 96 lit. b)
      • in vermögensrechtlichen Streitigkeiten wird nur geprüft, ob ausländisches Recht gemäss IPRG angewandt wurde (BGG 96 lit. a)

Steht dem Kläger nach ZPO 6 Abs. 3 die Wahl zu, ob er ans Handelsgericht oder an die ordentlichen Gerichte gelangen will, muss er die Vorteile und Nachteile entsprechend abwägen.

Hinweis

Nach ZPO 8 können die Parteien bei einem Streitwert von CHF 100’000.00 direkt ans obere kantonale Gericht gelangen und damit freiwillig auf eine kantonale Rechtsmittelinstanz verzichten. Die verzichtende Partei hat in diesem Fall dieselbe Abwägung vorzunehmen, wie ein Kläger gestützt auf ZPO 6 Abs. 3. Auf ein Schlichtungsverfahren kann ebenfalls verzichtet werden (ZPO 199).

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.