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Heimarbeitsvertrag

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Heimarbeitsvertrag
Stichworte:
Heimarbeit, Heimarbeitsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handelsreisendenvertrag (HRV)

=   Arbeitsvertrag, bei dem der Handelsreisende verpflichtet ist, im Aussendienst für den Arbeitgeber Absatzgeschäfte gegen Lohn zu vermitteln oder abzuschliessen.

Auftrag

=   Vertrag, der den Beauftragten verpflichtet, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste gegen eine Vergütung zu besorgen, wenn diese verabredet oder üblich ist.

PS: Verträge über Arbeitsleistungen, die keiner besondern Vertragsart dieses Gesetzes unterstellt sind, stehen unter den Vorschriften über den Auftrag.

Werkvertrag

=   Vertrag, mit dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung verpflichtet

Heimarbeitsvertrag (HAV)

=   Arbeitsvertrag, bei dem der Heimarbeiter verpflichtet ist, in seiner Wohnung oder einem von ihm bestimmten Raum für den Arbeitgeber Arbeiten gegen Lohn auszuführen.

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