Durch den Heimarbeitsvertrag (kurz HAV) verpflichtet sich der Heimarbeiter, bei sich zu Hause oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder zusammen mit Familienangehörigen Arbeiten gegen Lohn für den Arbeitgeber zu erledigen (vgl. OR 351).
LAWINFO
Heimarbeitsvertrag
Begriff
Datum:
14.03.2011
Update:
10.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte: