LAWINFO

Hinterlegung

QR Code

Pfändung

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Pfändungsverfahren sieht mit Bezug auf das Schrankfach keine Auskunftsbeschränkung vor:

Pfändungsverfahren

  • =         Einzelexekutionsverfahren
  • Befriedigung eines Gläubiger durch die Pfändung von schuldnerischen Vermögens soweit notwendig

Pfändungszweck

  • Beschlaglegung auf Schrankfachinhalt zur Befriedigung eines betreibenden Gläubigers

Pfändungsumfang

  • Der Pfändungsumfang orientiert sich an der Höhe der Betreibungsforderung und am Umfang der Betreibungs- bzw. Vollzugskosten

Auskunftspflicht des Schrankfachkunden

  • Der Schrankfachkunde hat als Schuldner gemäss SchKG 91 bei Straffolge an der Pfändung des Schrankfachinhalts mitzuwirken oder sich hiefür vertreten zu lassen
  • Entscheid des Pfändungsbeamten, ob Schrankfachinhalt zur genügenden Pfändung notwendig ist
    • Schätzung, ggf. durch Fachmann
    • Mitnahme zur amtlichen Verwahrung oder Verbleib im Schrankfach unter Verfügungsverbot
  • Je nach Gegenstand, der im Schrankfach aufbewahrt wurde, kann eine Kompetenzgut-Qualität und damit eine Unpfändbarkeit gegeben sein

Auskunftspflicht der Bank

  • Auskunftspflicht der Bank und von Dritten im Pfändungsverfahren

Auskunftsverweigerung der Bank

  • Strafandrohung nach StGB 292 bei Auskunftsverweigerung der Bank
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.