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Hinterlegung

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Schrankfachvertrag

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst der hievor genannten Parteien und der Rechte und Pflichten von Schrankfachkunde und Bank enthält der Schrankfachvertrag folgende Inhalte:

Rechte des Schrankfachkunden

  • Schrankfachkunden-Rechte

Rechte der Bank

  • Banken-Rechte

Vertragsdauer

Bankpraxis

  • Bei der Vertragsdauer ist die Bankpraxis unterschiedlich

Schrankfachmiete auf unbestimmte Dauer

  • Einige Banken schliessen unbefristete Schrankfachverträge

Schrankfachmiete auf bestimmte Dauer

  • Andere Banken schliessen den Schrankfachvertrag nur 3, 6 oder 12 Monate, wobei verabredet werden kann, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch auf eine weitere, im Voraus bestimmte Dauer verlängert

Untermiete

Bankpraxis

  • In aller Regel gilt die Untermiete als ausgeschlossen

Weitere Infos

Anwendbares Recht

Bankpraxis

  • Die Bank vereinbart im Schrankfachvertrag, v.a. wegen ausländischen Kunden oder wegen Kunden, die wegziehen, Schweizerisches Recht als anwendbar

Weitere Infos

Gerichtsstand

Bankpraxis

  • Meistens der Sitz oder die Zweigniederlassung der Bank

Weitere Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bankpraxis

  • Kein Bankvertrag ohne Allgemeine Bankbedingungen
  • Auch beim Schrankfachvertrag wenden die Banken ihre Allgemeinen Bankbedingungen an

Weitere Infos

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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