Nebst der hievor genannten Parteien und der Rechte und Pflichten von Schrankfachkunde und Bank enthält der Schrankfachvertrag folgende Inhalte:
Rechte des Schrankfachkunden
- Schrankfachkunden-Rechte
Rechte der Bank
- Banken-Rechte
Vertragsdauer
Bankpraxis
- Bei der Vertragsdauer ist die Bankpraxis unterschiedlich
Schrankfachmiete auf unbestimmte Dauer
- Einige Banken schliessen unbefristete Schrankfachverträge
Schrankfachmiete auf bestimmte Dauer
- Andere Banken schliessen den Schrankfachvertrag nur 3, 6 oder 12 Monate, wobei verabredet werden kann, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch auf eine weitere, im Voraus bestimmte Dauer verlängert
Untermiete
Bankpraxis
- In aller Regel gilt die Untermiete als ausgeschlossen
Weitere Infos
Anwendbares Recht
Bankpraxis
- Die Bank vereinbart im Schrankfachvertrag, v.a. wegen ausländischen Kunden oder wegen Kunden, die wegziehen, Schweizerisches Recht als anwendbar
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Gerichtsstand
Bankpraxis
- Meistens der Sitz oder die Zweigniederlassung der Bank
Weitere Infos
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bankpraxis
- Kein Bankvertrag ohne Allgemeine Bankbedingungen
- Auch beim Schrankfachvertrag wenden die Banken ihre Allgemeinen Bankbedingungen an
Weitere Infos
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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