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Hinterlegung

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Zahlungsverzug Schrankfachgebühr

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bezahlt der Schrankfachkunde die Schrankfachmiete nicht, hat die Bank folgende Möglichkeiten:

Zahlungsverzug

  • Die meisten Banken-Schrankfachverträge sehen eine bestehende Bankkundenbeziehung mit Konto (für die Belastung der Schrankfachmiete) oder eine Vorauszahlung vor, sodass ein Zahlungsverzug eine Ausnahmeerscheinung bildet
  • Der Banksafe-Kunde gelangt mit der Nichtbezahlung der Schrankfachmiete in Zahlungsverzug
  • Keine unverzügliche Vertragsauflösung

Retentionsrecht am Schrankfachinhalt

Vermieter-Retentionsrecht

Kaufmännisches Retentionsrecht (OR 895)

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