Grundsätze
Risikobereich Arbeitgeber (Arbeitsleistung wegen des Ereignisses unmöglich):
Lohnfortzahlungspflicht AGer, Schadensminderung ANer (vgl. OR 324)
Gründe für Arbeitsverhinderung weder in der Risikosphäre von Arbeitgeber noch in Risikosphäre Arbeitnehmer (zB Verhinderung an Arbeitsleistung nach Ferien wegen Lawinenlage, Flugverbot infolge Vulkanausbruchs): Arbeitnehmer ist von der Arbeitsleistung befreit, kann aber gegenüber dem Arbeitgeber auch keinen Lohn verlangen
(vgl. OR 119); OR 324a betrifft die Verhinderung des ANers aus Gründen, die in seiner Person liegen (Krankheit, Unfall, Militär), und ist damit auf den Fall der HG nicht anwendbar.
Ausnahmen
Eintritt HG vor Reiseantritt (Ferien) durch Arbeitnehmer:
Keine Anrufung von Höherer Gewalt wegen Vorhersehbarkeit.
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