Grundsätze
Risikobereich Arbeitgeber (Arbeitsleistung wegen des Ereignisses unmöglich):
Lohnfortzahlungspflicht AGer, Schadensminderung ANer (vgl. OR 324)
Gründe für Arbeitsverhinderung weder in der Risikosphäre von Arbeitgeber noch in Risikosphäre Arbeitnehmer (zB Verhinderung an Arbeitsleistung nach Ferien wegen Lawinenlage, Flugverbot infolge Vulkanausbruchs): Arbeitnehmer ist von der Arbeitsleistung befreit, kann aber gegenüber dem Arbeitgeber auch keinen Lohn verlangen
(vgl. OR 119); OR 324a betrifft die Verhinderung des ANers aus Gründen, die in seiner Person liegen (Krankheit, Unfall, Militär), und ist damit auf den Fall der HG nicht anwendbar.
Ausnahmen
Eintritt HG vor Reiseantritt (Ferien) durch Arbeitnehmer:
Keine Anrufung von Höherer Gewalt wegen Vorhersehbarkeit.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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