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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Exkurs: Social Media am Arbeitsplatz

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein nicht unwesentlicher Teil des sozialen Lebens spielt sich heute bereits in Social Media Diensten wie Facebook und Twitter ab. Diese Kommunikationsformen werden aber nicht nur in der Freizeit genutzt.

Die Nutzung von Social Media kann durch den Arbeitgeber im Einklang mit seinem Weisungsrecht (Art. 321 d OR) untersagt werden. Der Zugang zu Social Media kann ferner auch präventiv technisch gesperrt werden.

Vorzugsweise sollte ein Verbot in einem (Nutzungs-)Reglement erlassen werden. Die missbräuchliche Verwendung von Social Media während der Arbeitszeit kann dann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen, die verhältnismässig sein müssen. Mögliche Sanktionen sind:

  • Abmahnung (Verwarnung)
  • Sperrung des Internetzugriffs
  • Schadenersatzforderungen
  • Lohnkürzungen
  • Entlassung (ultima ratio)

Die Überwachung des Internetverkehrs des Arbeitnehmers ist nur in engen Grenzen zulässig. Für weitere Informationen ist auf den Leitfaden des EDÖB „Internet- und E-Mailüberwachung am Arbeitsplatz (Privatwirtschaft)“ zu verweisen, abrufbar unter: Datenschutz | edoeb.admin.ch

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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