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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Belangbarkeit für Blog-Einträge

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Äusserungen in sozialen Medien können unter die Sonderregelung über die Strafbarkeit der Medien fallen. Das Medium kann sich im Einzelfall u.U. auf den Quellenschutz (Art. 28a StGB) berufen und muss weder den Autor noch die IP-Adresse bekanntgeben (BGE 136 IV 145). In diesen Fällen kommt die Bestrafung des verantwortlichen Redaktors oder der Person, welche für die Veröffentlichung verantwortlich ist, in Betracht (Art. 322bis StGB).

In einem anderen Entscheid hat das Bundesgericht entschieden, dass die Tribune de Genève einen Blog-Eintrag auf ihrer Internetseite löschen muss und die Gerichtskosten zu übernehmen hat, da jedermann, der zu einer Persönlichkeitsverletzung beigetragen hat, hierfür belangt werden kann (BGer 5A–792/2011 vom 14.01.2013).

Notice-and-Takedown-Grundsatz

Viele Social Media Betreiber haben für Einträge auf ihren Plattformen Verhaltensregeln (Netiquette) und eigene Melde- und Löschverfahren implementiert, mit denen sie bei Glaubhaftmachung einer Rechtsverletzung mit der Löschung des Beitrages reagieren können.

Beispiel „Facebook“:

Deutschsprachige Facebook-Seite “Missbrauch oder Verstöße gegen die Richtlinien”, abrufbar unter Links melden | facebook.com

Da Social Media auch im Lebensalltag vieler Unternehmen eine immer wichtigere Rolle spielen, kann es auch zu beispielsweise zu Markenrechtsverletzungen durch Konkurrenten oder Dritte kommen. Auch hierfür sehen viele Social Media Betreiber bestimmte Verfahrensabläufe vor.

Beispiel „Twitter“:

Formular bei Markenrechtsverletzung, abrufbar unter Markenrechtsverletzung melden | support.twitter.com

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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