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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Negative Online-Bewertungen

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Online-Bewertungen

Sie umfassen Kommentare, Meinungen etc. der Internet-Community zu Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und Organisationen. Es gibt auch entsprechende Bewertungs-/Konsumentenportale. Durch die weit verbreitete Wahrnehmbarkeit solcher Bewertungen, können sich negative Einschätzungen der User auf den Umsatz eines Unternehmens auswirken.

Tipps

  1. Kontaktaufnahme mit Urheber der negativen Bewertung mit dem Ziel einer Konfliktlösung, insbesondere einer freiwilligen Löschung durch die betreffende Person.
  2. Falls eine direkte Kontaktaufnahme nicht möglich ist, weil der Urheber anonym bzw. unter einem Pseudonym auftritt, empfiehlt sich – je nach den Umständen des Einzelfalles – die Beiziehung eines Anwalts.

Auf negative Online-Bewertungen ist grundsätzlich anwendbar:

der strafrechtliche Ehrenschutz – z.B.

  • Üble Nachrede (Art. 173 StGB), vgl. Üble Nachrede,
  • Verleumdung (Art. 174 StGB), vgl. Verleumdung | verleumdung.ch
  • Beschimpfung (Art. 177 StGB), vgl. Beschimpfung |  beschimpfung.ch – und

der zivilrechtliche Ehrenschutz (Art. 28 f. ZGB).

Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere:

  • Klage (Zivil-/Strafklage)
  • Vorsorgliche Massnahmen
    • Gegendarstellungsrecht

 

Für weitere Informationen vgl. Prozessuales

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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