Online-Bewertungen
Sie umfassen Kommentare, Meinungen etc. der Internet-Community zu Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und Organisationen. Es gibt auch entsprechende Bewertungs-/Konsumentenportale. Durch die weit verbreitete Wahrnehmbarkeit solcher Bewertungen, können sich negative Einschätzungen der User auf den Umsatz eines Unternehmens auswirken.
Tipps
- Kontaktaufnahme mit Urheber der negativen Bewertung mit dem Ziel einer Konfliktlösung, insbesondere einer freiwilligen Löschung durch die betreffende Person.
- Falls eine direkte Kontaktaufnahme nicht möglich ist, weil der Urheber anonym bzw. unter einem Pseudonym auftritt, empfiehlt sich – je nach den Umständen des Einzelfalles – die Beiziehung eines Anwalts.
Auf negative Online-Bewertungen ist grundsätzlich anwendbar:
der strafrechtliche Ehrenschutz – z.B.
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB), vgl. Üble Nachrede,
- Verleumdung (Art. 174 StGB), vgl. Verleumdung | verleumdung.ch
- Beschimpfung (Art. 177 StGB), vgl. Beschimpfung | beschimpfung.ch – und
der zivilrechtliche Ehrenschutz (Art. 28 f. ZGB).
Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere:
- Klage (Zivil-/Strafklage)
- Vorsorgliche Massnahmen
- Gegendarstellungsrecht
Für weitere Informationen vgl. Prozessuales
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.