Online-Bewertungen
Sie umfassen Kommentare, Meinungen etc. der Internet-Community zu Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und Organisationen. Es gibt auch entsprechende Bewertungs-/Konsumentenportale. Durch die weit verbreitete Wahrnehmbarkeit solcher Bewertungen, können sich negative Einschätzungen der User auf den Umsatz eines Unternehmens auswirken.
Tipps
- Kontaktaufnahme mit Urheber der negativen Bewertung mit dem Ziel einer Konfliktlösung, insbesondere einer freiwilligen Löschung durch die betreffende Person.
- Falls eine direkte Kontaktaufnahme nicht möglich ist, weil der Urheber anonym bzw. unter einem Pseudonym auftritt, empfiehlt sich – je nach den Umständen des Einzelfalles – die Beiziehung eines Anwalts.
Auf negative Online-Bewertungen ist grundsätzlich anwendbar:
der strafrechtliche Ehrenschutz – z.B.
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB), vgl. Üble Nachrede,
- Verleumdung (Art. 174 StGB), vgl. Verleumdung | verleumdung.ch
- Beschimpfung (Art. 177 StGB), vgl. Beschimpfung | beschimpfung.ch – und
der zivilrechtliche Ehrenschutz (Art. 28 f. ZGB).
Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere:
- Klage (Zivil-/Strafklage)
- Vorsorgliche Massnahmen
- Gegendarstellungsrecht
Für weitere Informationen vgl. Prozessuales
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