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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Software / Wettbewerbsrecht

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem lauterkeitsrechtlichen Softwareschutz kommt praktisch keine selbstständige Bedeutung zu. UWG-Aspekte werden häufig nur im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Gerichtsentscheiden diskutiert.

Anspruchsgrundlagen sind insbesondere:

  • Art. 5 UWG (Verwertung fremder Leistung),
    lit. a und b:
    Im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung sind u.a. folgende Unterlagen als „Arbeitsergebnisse“ einzustufen:

    • Grob- und Detailspezifikation
    • Programmskizzen
    • Datenmodelle
    • Schnittstellenanalysen
  • lit. c:
    • Beispiele:
      • Kopieren fremder Software
      • Integration fremder Software in eigene Produkte
  • Art. 6 UWG (Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen):
    Im Bereich der Softwareentwicklung gilt insbesondere der Quellcode (englisch source code) als Geschäftsgeheimnis, weil er Einblick in die Programmlogik einer Software verschafft und diese lesbar macht.

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