Zuständigkeiten
- sachlich
- Patentstreitigkeiten (Bestandes- und Verletzungsklagen, + Klagen auf Lizenzerteilung)
- Bundespatentgericht
- Streitigkeiten über geistiges Eigentum (Domainnamen, Namen, Enseignes, Lizenzstreitigkeiten)
- umstritten
- Patentstreitigkeiten (Bestandes- und Verletzungsklagen, + Klagen auf Lizenzerteilung)
- funktional
- Bundespatentgericht: als einzige Instanz
- Handelsgerichte: als erste Instanz
- Bei kommunalen Gerichten: mehrstufige Instanzen
- geografisch
- kommunale Gerichte
- zuständig im betreffenden Gerichtssprengel
- Handelsgerichte
- kantonal
-
Bundespatentgericht
- gesamtschweizerisch
- kommunale Gerichte
Ordentliches Verfahren
- Anwendung ZPO
- Stufenklage
- 1. Stufenklage (Auskunftsbegehren)
- 2. Stufenklage (Schadenersatzforderung)
- Instruktionsverhandlung
- Gerichtlich klare Traktandierung erforderlich:
- Erörterung des Streitgegenstands?
- Fragen zur Ergänzung des Sachverhalts?
- Mündliche Replik und Duplik?
- Durchführung einer Beweisabnahme?
- Durchführung einer Vergleichsverhandlung?
- Gerichtlich klare Traktandierung erforderlich:
- Hauptverhandlung
- Parteivorträge
- Beweisabnahme
- Schlussverträge
- Zwischenentscheide
- Selbständige Anfechtbarkeit
- Verfahrensbeendigung ohne Entscheid
- Vergleich
- Klageanerkennung
- Klagerückzug
- Endentscheid
- Begründung
- Dispositiv
- ggf. Beseitigung Rechtsvorschlag (Rechtsöffnungstitel)
- Kosten- und Entschädigungsfolgen
Beweisverfahren
Erwähnenswert sind folgende Beweismittel (Ziff. 1 -3) sowie das Privatgutachten (Ziff. 4):
- Sachverständigengutachten
- Schiedsgutachten
- Sachverständiger Zeuge
- Privatgutachten
- = kein Beweismittel, sondern qualifizierte Parteibehauptung
- Arten der Einbringung des Privatgutachtens
- Einbindung in die Rechtsschrift
- Parteibefragung
- Beweisaussage
- Über Urkundenbeweis
- Antrag, einen sachverständigen Zeugen zu befragen
- Via Stellungnahme zu Fachrichtervotum, Stellungnahme zu Gerichtsgutachten und im Zusammenhang mit Beweisergebnis.
Prozessieren vor Bundespatentgericht (BPatGer)
Die Eckdaten:
- In Betrieb ab 2012 in St. Gallen
- Übergangsrechtliche Fragestellungen
- BPatGer übernimmt alle Fälle, bei denen noch keine Hauptverhandlung durchgeführt ist
- Überweisungsfälle sind insbesondere aus den 4 Handelsgerichts-Kantonen zu erwarten
- Besondere Ausstandsregeln gemäss PatGG
- Besondere Bestimmungen zur vorprozessualen Beweisführung (nPatG 77).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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