Das Gerichtsgutachten ist das von einem Sachverständigen unter der Strafandrohung von StGB 307 erstellte Gutachten.
- Begriff
- Rechtsgrundlage
- Abgrenzung zu anderen Arten von Gutachten
- Gerichtsgutachten c. Privatgutachten
- Ziel
- Elemente des Sachverständigengutachtens
- Elemente des Prozessrechtsverhältnisses
- Fälle von Sachverständigengutachten
- Person des Sachverständigen
- Mehrere Gutachter
- Verhältnis Sachverständiger / Richter
- Verhältnis Sachverständiger / Anwalt
- Verhältnis Sachverständiger / Parteien
- Verfahren
- Ernennung der Sachverständigen
- Annahme
- Ausstand und Ablehnung
- Ermahnung
- Instruktion
- Erhebung
- Duldungspflicht
- Gutachtenserstattung
- Stellungnahme der Parteien
- Würdigung des Gutachtens
- Sachverständigenkosten
- Nicht verwertbares Gerichtsgutachten
- Mangelhaftes Gutachten
- Spätleistung des Gutachtens
- Anfechtung des Gutachtens
- Fazit
- Checklisten
Ein Sachverständiger wird beigezogen, wenn dem Gericht die erforderliche Sachkenntnis zur Entscheidung einer Tatfrage abgeht.
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