Die Veräusserung von Immobilien vor oder während Erstellung der Baute ist heute etablierte Praxis. Für diese Praxis gibt es verschiedene Motive:
- Banken finanzieren Neubauten nur noch wenn zB bei Stockwerkeigentum für 60 % der Kaufsobjekte bereits verbindliche Kaufverträge unterzeichnet sind (Risikotransfer und Kontrollcheck, ob Projekt marktgängig)
- Manchmal werden die Handwerker zur Übernahme von Wohnungen an Zahlungsstatt gezwungen, um die „Vorab-Verkaufsquote“ zu erreichen.
- Projekt- oder Ausbaufehler werden so vor der Ausführung bemerkt und können mindestens teilweise noch korrigiert werden.
- Je näher Baubeginn und Eigentumsänderung zeitlich beieinander liegen, je geringer sind die Finanzierungskosten; je nach Ausgestaltung der Werkverträge und Administrierungsgrad der Subunternehmer, kann der Developer, der zugleich Verkäufer ist, mit wenig Eigen- und Fremdkapital bauen; der Finanzierungsbedarf reduziert sich zusätzlich, wenn er mit den Endkäufern einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag mit Staffelzahlungen schliesst.
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