Die Ablieferung von Land und Baute enthält 2 wesentliche Elemente:
- Besitzübergabe (Schlüsselübergabe + Abnahme beim Werkvertrag)
- Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer).
Die Abläufe im Detail geschehen beispielsweise wie folgt gestaltet:
Kaufvertrag und Werkvertrag
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung Land
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt Land und Baute
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Besteller.
Kauf einer künftigen Sache
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Käufer.
Kaufvertrag mit Werkvertrag
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung Land
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt Land und Baute
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Besteller.
Tipp an den Käufer/Besteller:
- Verlangen Sie folgende Reihenfolge
- Besitzesantritt vor Eigentumsübertragung (Ziff. 3 vor Ziff. 2)
- Besitzesantritt gleichzeitig mit Eigentumsübertragung (Ziff. 2 und Ziff. 3 als Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2).
- Sie können natürlich auch am Tage des Vollzugs (sofern und soweit die Abnahmevorbereitungen nicht zuvor möglich waren) zuerst zum Objekt gehen und dann erst zum Grundbuchamt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.