Die Kaufpreis- bzw. Werklohn-Tilgung wird beispielsweise wie folgt gestaltet:
Kaufvertrag und Werkvertrag
- Landkauf
- Anzahlung 1: Reservationsgebühr
- Anzahlung 2: bei öffentlicher Beurkundung des Grundstückkaufvertrages
- Restzahlung: bei grundbuchlicher Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer)
- Werkvertrag für Baute
- Zahlung 1: Unterzeichnung Werkvertrag
- Zahlung 2: bei Aufrichte (Decke über Attikageschoss)
- Zahlung 3: bei Rohbaufertigstellung / Gebäudehülle dicht
- Zahlung 4: bei Installation Küche und Sanitärapparate
- Restzahlung: 10 Tage vor Schlüsselübergabe
Tipp an den Käufer/Besteller:
- Gestalten Sie Ziff. 2 > Punkt 5 so, dass die Restzahlung Zug um Zug gegen Abnahme/Schlüsselübergabe.
- Die Unterstellung unter SIA Norm 118 berechtigt den Unternehmer ohne Hinweis im Werkvertrag Abschlagszahlungen abzurufen.
Kauf einer künftigen Sache
- Anzahlung 1 (= sog. Reservationsgebühr)
- Anzahlung 2 (bei öffentlicher Beurkundung des Grundstückkaufvertrages)
- Restzahlung bei grundbuchlicher Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer)
Kaufvertrag mit Werkvertrag
- Landkauf
- Anzahlung 1: Reservationsgebühr
- Anzahlung 2: bei öffentlicher Beurkundung des Grundstückkaufvertrages
- Restzahlung: bei grundbuchlicher Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer)
- Werkvertrag für Baute
- Zahlung 1: Unterzeichnung Werkvertrag
- Zahlung 2: bei Aufrichte (Decke über Attikageschoss)
- Zahlung 3: bei Rohbaufertigstellung / Gebäudehülle dicht
- Zahlung 4: bei Installation Küche und Sanitärapparate
- Restzahlung: 10 Tage vor Schlüsselübergabe
Tipp an den Käufer/Besteller:
- Gestalten Sie Ziff. 2 > Punkt 5, dass die Restzahlung Zug um Zug gegen Abnahme/Schlüsselübergabe.
- Die Unterstellung unter SIA Norm 118 berechtigt den Unternehmer ohne Hinweis im Werkvertrag Abschlagszahlungen abzurufen.