I. Grundlagen
Vor Erlass der Mindestanforderung für ein Kreditgeschäft dieser Art prüft jede Bank zuerst, ob das beantragte Kreditgeschäft seiner strategischen Ausrichtung entspricht:
- Partnerqualität des künftigen Schuldners
- Immobilienlage und -qualität
- Vereinbarkeit des Kundenwunsches mit den bankinternen Vorgaben für ein solches Kreditgeschäft.
II. Cashflow-basierte Rückzahlungsfähigkeit
Aus dem Kreditantrag und den immobilien-bezogenen Betriebsdaten (Einnahmen und Ausgaben) werden für die gewünschte Kreditlaufzeit eine Cashflow-Übersicht erstellt und ein Fragenkatalog folgenden Inhalts verfasst:
- Nachhaltigkeit der Mietzinseinnahmen
- Kalkulation des Mietzinsausfalls
- Realitätsbezogene Aufwandkalkulation
- Index- bzw. Inflationserwartungen des Kunden
- Untervermietungen (als Prognosefaktor für die Nachfragesitutation [Beurteilung von Ausübung oder Verzicht der Hauptmieter-Optionen]).
Bei der Cashflow-Analyse wird die Nachhaltigkeit der Mieteinkünfte geprüft:
- Abhängigkeit von
- Einzelmietern oder
- Grossmietern
- Lage
- Wiedervermietbarkeit
- Drittverwendbarkeit.
III. Konditionen und Bedingungen
Als nächstes folgen die Detailpositionen wie
- Zinskonditionen, ev. Einsatz von Hedging-Instrumenten (Cap, Floor, Collar, Zinswährungsswap, Währungsswap, Devisenoptionen, Forwardswaps, Swapoptions und Forward-Rate-Agreements etc.);
- Reporting und Einsatz eines security agent
- bankseitiger Zugriff auf die Cashflows
- erstrangige Grundpfandrechte
- Mietzins-Zession
- Verfügung cashflow-Überschuss zG Schuldner nur nach Freigabe durch security agent
- Risikoverteilung zwischen Bank und Schuldner
- horizontale Strukturierung (erst- oder nachrangige Besicherung)
- Zusatzsicherheiten
- Risiko bei Fälligkeit („Whatever you do, don’t forget the exit“)
- Zweck der Finanzierung
- Partnerqualität des Schuldners
- Bonität des Schuldners
- Konditionierung (nach Objekt-, Schuldner- und Kredit-Rating)
- Umschreibung von Objekt-, Schuldner- und Kredit-Rating
- Margenanpassungsrecht infolge Ratingänderungen
- (rating-adjustierte) Zinsänderungsklauseln
- Kündigungsrechte
- Transparenzobliegenheiten/-pflichten / Reportingpflichten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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