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Immobilien Transaktionen

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Grundstück CH, Eigentümer Ausland

Rechtsgebiet:
Immobilien Transaktionen
Stichworte:
Immobilien Transaktionen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

a) Direkte Immobilienanlage

Liegenschaftenerträge und -gewinne werden üblicherweise in dem Kanton bzw. Staat besteuert, in welchem sich das Grundstück befindet.

b) Indirekte Immobilienanlage / wirtschaftliche Handänderung

Ähnlich verhält es sich, wenn eine Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft übertragen wird (= wirtschaftliche Handänderung). Im interkantonalen Verhältnis wird eine solche Mehrheitsbeteiligung als  unbewegliches Vermögen qualifiziert und die Besteuerungsbefugnis dem Liegenschaftskanton zugewiesen. Im internationalen Verhältnis wird bei allen Doppelbesteuerungsabkommen, die dem alten OECD-Musterabkommen folgen, das Besteuerungsrecht aus der Veräusserung von Anteilen, deren Wert zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar auf Immobilien beruht, dem Sitzstaat des Anteilveräusserers zugewiesen. DBAs, die bereits dem neuen OECD-Musterabkommen folgen, weisen bei derselben Sachverhaltskonstellation die Besteuerung dem Liegenschaftsstaat zu.

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