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Industriebrache

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Realisierung

Rechtsgebiet:
Industriebrache
Stichworte:
Industriebrache
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Realisierung von Um- und/oder Neubau etc. richtet sich nach den üblichen Grundsätzen bzw. Gepflogenheiten von Architektur, Statik und Bauausführung.

In kommerzieller Hinsicht ist folgendes anzumerken:

  • Es ist etablierte Praxis, Bauten erst dann zu realisieren, wenn die Nachfrage mittels Vormietungen oder Verkäufen ab Plan zu ca. 60 % gesichert ist.
  • Je höher die Vorvermietung bzw. der Anteil des Verkaufs ab Plan, desto sicherer wird das Investment.

Weiterführende Informationen

» Vorvermietung von Immobilien

» Immobilienverkauf ab Plan

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