Die Realisierung von Um- und/oder Neubau etc. richtet sich nach den üblichen Grundsätzen bzw. Gepflogenheiten von Architektur, Statik und Bauausführung.
In kommerzieller Hinsicht ist folgendes anzumerken:
- Es ist etablierte Praxis, Bauten erst dann zu realisieren, wenn die Nachfrage mittels Vormietungen oder Verkäufen ab Plan zu ca. 60 % gesichert ist.
- Je höher die Vorvermietung bzw. der Anteil des Verkaufs ab Plan, desto sicherer wird das Investment.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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