Verkehrstechnische Analysen
Es stellen sich hier folgende Fragen:
Erschliessung allgemein
- Wie ist das Areal gegenwärtig erschlossen?
- Für welche künftige Nutzung ist welche Erschliessung notwendig?
Öffentlicher Verkehr (öV)
- Aktuelle Anbindung?
- Ausbaupläne der Verkehrsbetriebe, Bahn?
- Transportbedarf zum Areal?
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
- Zufahrtsstrassen (Groberschliessung / Feuerschliessung)
- Ausbau und Grösse?
- Ausbaupläne der Stadt?
- Notwendiger Ausbaustandard?
- Parkierung
- Welche Anzahl Parkplätze bestehen?
- Welche Anzahl Parkplätze ist notwendig?
- Überwindung Diskrepanz zwischen gewünschter und erlaubter Anzahl Parkplätze
- Ist mit einer Begrenzung des Verkehrsaufkommens zu rechnen (Fahrtenmodell)?
Auslösung kooperatives Planungsverfahren
Die kooperative Planung findet zwischen dem Areal-Eigentümer und der Standortgemeinde bzw. den kantonalen Behörden statt. Das Ergebnis soll in die weitere Planung einfliessen.
Ziel: wertschöpfende Stadtentwicklung.
Kooperative Nutzungsplanung
- Quartierplanung/Neuzuteilung
- durch Einvernehmen
- der Grundeigentümer (Standortgemeinde eingeschlossen)
- ev. Einsatz von Public Private Partnership (PPP)
- durch Strukturkonzept (Gesamtausnützungen, Nutzungs-, Frei- und Erschliessungsflächenanteile)
- durch belastungsgerechte Allozierung (bezogen auf den Untergrund) der Erschliessungsflächen wie Strassen, Parkflächen, Strassen- oder Stadtbahn-Trassees
- auf privat-schriftlicher Basis (Landabtretungen) anstelle eines behördlichen Quartierplanverfahrens (nur nötig bei mehreren Grundeigentümern, ansonsten nur Vertrag mit Behörden)
- untereinander
- mit der Stadt (Strassenabtretung, Abtretung von Versorgungsanlagen für Werkhof, Schulhaus uam
- Abgeltung von Wertunterschieden durch
- Mehrzuteilung
- Finanzielle Abgeltung
- durch Einvernehmen
- Baueinsprachen-Vermeidung
- Planungssicherheit
- schneller und unbürokratischer als in behördlichem Quartierplanverfahren
- Arealumnutzung eher in einem Immobilienzyklus möglich.
- Sicherung gegenseitiger Rechte und Pflichten für die Zeit der Realisierung.
Beispiel: Entwicklungsgebiet Zürich-Nord (auch „Neu-Oerlikon“ genannt).
Optimierung
Die Optimierung der raumplanerischen Vorgaben erfolgt durch:
- partielle Anpassung der örtlichen Bau- und Zonenordnung
- Sonderbauvorschriften
- Gestaltungsplan
- Quartierplanverfahren
Siehe auch
» Recht: Optimierung Raum- und Nutzungsplanung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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