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Industriebrache

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Raumplanerische Vorgaben

Rechtsgebiet:
Industriebrache
Stichworte:
Industriebrache
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verkehrstechnische Analysen

Es stellen sich hier folgende Fragen:

Erschliessung allgemein

  • Wie ist das Areal gegenwärtig erschlossen?
  • Für welche künftige Nutzung ist welche Erschliessung notwendig?

Öffentlicher Verkehr (öV)

  • Aktuelle Anbindung?
  • Ausbaupläne der Verkehrsbetriebe, Bahn?
  • Transportbedarf zum Areal?

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

  • Zufahrtsstrassen (Groberschliessung / Feuerschliessung)
    • Ausbau und Grösse?
    • Ausbaupläne der Stadt?
    • Notwendiger Ausbaustandard?
  • Parkierung
    • Welche Anzahl Parkplätze bestehen?
    • Welche Anzahl Parkplätze ist notwendig?
    • Überwindung Diskrepanz zwischen gewünschter und erlaubter Anzahl Parkplätze
    • Ist mit einer Begrenzung des Verkehrsaufkommens zu rechnen (Fahrtenmodell)?

Auslösung kooperatives Planungsverfahren

Die kooperative Planung findet zwischen dem Areal-Eigentümer und der Standortgemeinde bzw. den kantonalen Behörden statt. Das Ergebnis soll in die weitere Planung einfliessen.

Ziel: wertschöpfende Stadtentwicklung.

Kooperative Nutzungsplanung

  • Quartierplanung/Neuzuteilung
    • durch Einvernehmen
      • der Grundeigentümer (Standortgemeinde eingeschlossen)
      • ev. Einsatz von Public Private Partnership (PPP)
    • durch Strukturkonzept (Gesamtausnützungen, Nutzungs-, Frei- und Erschliessungsflächenanteile)
    • durch belastungsgerechte Allozierung (bezogen auf den Untergrund) der Erschliessungsflächen wie Strassen, Parkflächen, Strassen- oder Stadtbahn-Trassees
    • auf privat-schriftlicher Basis (Landabtretungen) anstelle eines behördlichen Quartierplanverfahrens (nur nötig bei mehreren Grundeigentümern, ansonsten nur Vertrag mit Behörden)
      • untereinander
      • mit der Stadt (Strassenabtretung, Abtretung von Versorgungsanlagen für Werkhof, Schulhaus uam
    • Abgeltung von Wertunterschieden durch
      • Mehrzuteilung
      • Finanzielle Abgeltung
  • Baueinsprachen-Vermeidung
  • Planungssicherheit
  • schneller und unbürokratischer als in behördlichem Quartierplanverfahren
  • Arealumnutzung eher in einem Immobilienzyklus möglich.
  • Sicherung gegenseitiger Rechte und Pflichten für die Zeit der Realisierung.

Beispiel: Entwicklungsgebiet Zürich-Nord (auch „Neu-Oerlikon“ genannt).

Optimierung

Die Optimierung der raumplanerischen Vorgaben erfolgt durch:

  • partielle Anpassung der örtlichen Bau- und Zonenordnung
  • Sonderbauvorschriften
  • Gestaltungsplan
  • Quartierplanverfahren

Siehe auch

» Recht: Optimierung Raum- und Nutzungsplanung

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