Teilzeitarbeit
= reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers
Arbeit auf Abruf
= unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers
Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit
= kurz dauernder Arbeitseinsatz, im Betrieb des Arbeitgebers
Temporärarbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit einmaliger Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Regiearbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit wiederholter Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Leiharbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Job sharing
= Arbeitszeitmodell, welches sich am an der Arbeitsplatzteilung verbunden mit Teilzeitarbeit orientiert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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