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Job Sharing

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Job Sharing
Stichworte:
Job Sharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilzeitarbeit

=   reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers

Arbeit auf Abruf

=   unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers

Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit

=   kurz dauernder Arbeitseinsatz, im Betrieb des Arbeitgebers

Temporärarbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit einmaliger Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Regiearbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit wiederholter Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Leiharbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Job sharing

=   Arbeitszeitmodell, welches sich am an der Arbeitsplatzteilung verbunden mit Teilzeitarbeit orientiert.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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