Agenda
- Gegenstand
- Definition
- Gesetzliche Grundlage
- Rechtsnatur
- Ziele
- Motiv
- Entstehungsgrund
- Vertrag
- Form
- Kaufrechtsberechtigter
- Kaufrechtsinhalt
- Kaufrechts-Dauer
- Entgelt für Kaufrechts-Einräumung?
- Kaufsrecht bei Grundstücken
- Kaufsrecht bei Aktien
- Ausübung des Kaufsrechts
- Eigentumsübertragungsanspruch
- Untergang des Kaufsrechts
- Detailinformationen
Definition
Verpflichtung des Eigentümers einer Sache, diese dem Berechtigten auf erstes Verlangen zu den im Voraus vereinbarten Bedingungen zu verkaufen
Form
Allgemein
- Formfreiheit
Kaufsrecht bei Grundstücken
- Öffentliche Beurkundung
Kaufsrecht bei letztwilligen Rechtsgeschäften
- Formen der Verfügungen von Todes wegen
Kaufrechtsberechtigter
Personalkaufsrecht
- Person / Personenmehrheit
Realkaufsrecht
- Der jeweilige Eigentümer eines zB Grundstückes
Kaufrechtsinhalt
Zwingender Vertragsinhalt:
- Vertragsparteien
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis
Fakultative Bestimmungen bzw. Nebenabreden:
Ausübung des Kaufsrechts
Einseitige vorbehaltslose, unbedingte und unwiderrufliche, empfangsbedürftige Erklärung des Kaufrechtsberechtigten an den Kaufrechtsverpflichteten
Eigentumsübertragungsanspruch
Mit Ausübung des Kaufsrechts entsteht ein Kaufvertrag, der dem Berechtigten gegen Bezahlung des Kaufpreises den Anspruch auf Eintragung als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch verschafft; bei Fahrnisgegenständen erfolgt die Eigentumsübertragung durch Besitzesverschaffung (Publizität)
Untergang des Kaufsrechts
Das Kaufsrecht kann aus verschiedensten Gründen untergehen:
- Kaufsrecht-Ausübung
- Zeitablauf
- Kaufsrecht-Nichtausübung
- Kaufsobjekt-Untergang
- Handänderung, beim nicht vormerkungsfähigen bzw. nicht vorgemerkten Recht
- Verpflichteten-Tod beim höchstpersönlich ausgestalteten Recht
- Berechtigten-Tod beim höchstpersönlich ausgestalteten Recht