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Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

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Begriff

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
Stichworte:
Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Legaldefinition der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (kurz KkK) von KAG 98 lautet wie folgt:

Synonyme

  • Französisch: société en commandite de placements collectifs
  • Italienisch: società in accomandita per investimenti collettivi di capitale
  • Englisch: limited partnerships for collective investments

Kürzel dieser Gesellschaftsform:

  • KkK
  • KGK (zB bei ESTV in Verwendung)


Literatur

HASENBOEHLER FRANZ (Hrsg.), Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007, S. 90 ff.

Weiterführende Informationen

Abgrenzungen

RA U. Bürgi in PRIVATE (2007): Indirekte Immobilienanlage nach neuem KAG

Real Estate Private Equity: Struktur

Immobilienerwerb in der Schweiz

Detailinformationen: Immobilieninvestitionen und KAG-Revision

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