Involvierte Parteien
Bei einer Private Equity sind involviert:
- Anleger (Private oder institutionelle Investoren)
- Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Real Estate Private Equity-Gesellschaft [REPEG])
- Objektgesellschaft
Übersicht über die involvierten Parteien:
Rechtsträger
Rechtsformwahl
Die Rechtsformwahl hängt stark von der Herkunft und den Bedürfnissen der von Initiator und Anleger ab.
Klassisches Gesellschaftsrecht
Aus dem klassischen Gesellschaftsrecht sind denkbar:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft (KommG)
- Initiant als Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)
- Anleger als Kommanditäre (gewinnberechtigte Mitgesellschafter)
Gesellschaftsformen des KAG
Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) erweitert den numerus clausus der möglichen Vehikelformen:
- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Sicav)
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (Sical)
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen.
Restriktionen des KAG
Für Immobilienfonds bestehen Restriktionen bei
- den zulässigen Anlagen
- der Ausgabe von Immobilienfondsanteilen
- den Sacheinlagen
- der Auswahl der Schätzungsexperten.
Weitere Informationen unter » Real Estate Investment Trusts (REITs)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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