Konkurrenzierungsverbot aus Treuepflicht
= Arbeitnehmer darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch ohne besondere Abrede seinen Arbeitgeber nicht konkurrenzieren
Konkurrenzverbot
= Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach letzterer den ersteren nach Verlassen der Stelle in bestimmter Hinsicht nicht konkurrenziert
Kundenabwerbeverbot
= Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber seinem Arbeitgeber, nach Verlassen der Stelle keine Kunden zum Dienstleister- bzw. Lieferantenwechsel, d.h. zu ihm, zu seinem neuen Arbeitgeber oder zu einem Dritten, zu veranlassen
Personalabwerbeverbot
= Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber seinem Arbeitgeber, nach Verlassen der Stelle keine Kollegen zum Arbeitgeber- bzw. Arbeitsplatz-Wechsel zu veranlassen
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