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Konkurrenzverbot

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AVOR Konkurrenztätigkeit trotz Konkurrenzverbot

Erstellungsdatum:
18.07.2014
Aktualisiert:
07.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellt der Arbeitgeber fest, dass ein Arbeitnehmer trotz vertraglichen Konkurrenzverbotes den Übertritt in ein Konkurrenzunternehmen vorbereitet, braucht er nicht zuzuwarten bis der Arbeitnehmer die Stelle kündigt; die Vorbereitung einer konkurrenzierenden Tätigkeit gilt als begründeter Anlass zur Kündigung im Sinne von OR 340c Abs. 2 (siehe die in der Box angeführten Gerichtsentscheide)

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