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Konkurrenzverbot

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Konkurrenzverbot in freien Berufen?

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anwendbarkeit eines nachvertraglichen arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbotes im Sinne von OR 340 setzt voraus:

  • Schädigung des Arbeitgebers durch Verwendung der Kenntnisse des Kundenkreises oder des Geschäfts- bzw. Fabrikationsgeheimnisses 

Eine Schädigung ist laut Rechtsprechung (vgl. BGE 4C.100/2006) in folgenden Fällen nicht gegeben:

  • Starke persönliche Bindung des Kunden an den Arbeitgeber
    • Wirkung
      • kein Kundenwechsel
      • Starke persönliche Bindung des Kunden an den Arbeitnehmer
        • Wirkung
          • Kunden wechseln nicht wegen der besonderen Kenntnisse des Arbeitnehmers, sondern wegen der persönlichen Bindung
          • Es würde am notwendigen Kausalzusammenhang fehlen.

In concreto (BGE 138 III 67) nahm das Bundesgericht für das Beratungsangebot „Coaching von Führungskräften u.a. im Personalbereich“ angesichts des Beweisergebnisses, wonach sich Kunden zu 70 % aufgrund seiner Persönlichkeit für einen Coach entscheiden, an, dass bei einem Coach die persönlichen Elemente überwiegen würden und daher das Konkurrenzverbot nicht wirksam sei.

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