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Konkurrenzverbot

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Konkurrenzverbot und Alleinvertriebsvertrag

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition Alleinvertriebsvertrag

Mit dem Alleinvertriebsvertrag verspricht der Lieferant dem Alleinvertreter (Abnehmer), einen gewissen Gebietsschutz und die Lieferung der Vertragswaren zu vereinbarten Bedingungen; der Alleinvertreter verpflichtet sich demgegenüber zur Verkaufsförderung, zur Beachtung der Rechte anderer Abnehmer des Lieferanten mit Vertriebsbindungen und zum Bezug der Vertragswaren.

Anwendbares Recht

Der Alleinvertreter ist in rechtlich selbständig erwerbender Stellung tätig. Bezüglich des nachvertraglichen Konkurrenzverbots stellen sich folgende Hauptfrage:

  • Sind die Bestimmungen des Arbeitsrechts (Schriftform, Inhaltsbeschränkungen (Ort, Zeit und Gegenstand, Entschädigungslosigkeit) oder das Agenturvertragsrecht (Pflicht zur Bezahlung einer Karenzentschädigung)?

Anspruch auf Karenzentschädigung

Die herrschende Lehre ordnet den Alleinvertreter aufgrund seiner Selbständigkeit näher beim Agenten ein. Der Alleinvertreter hat daher

  • einen unabdingbaren Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung.

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