Begriff Konkursaufschub
Der Konkursaufschub schiebt unter bestimmten Voraussetzungen und sichernden Massnahmen die Konkurseröffnung hinaus. Es handelt sich um ein Moratorium für die Sanierung mit Volldeckung der Gläubigerforderungen.
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Begriff Nachlassstundung
Die Nachlassstundung ist die vom Nachlassrichter auf Antrag gewährte Stundung, mit welcher dem Nachlassschuldner Gelegenheit zum Abschluss eines Nachlassvertrages, sei es eines Prozentvergleichs, sei es ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich), geboten werden soll. Bestandesaufnahme und Überwachung erfolgen durch einen Sachwalter. Das Moratorium der Nachlassstundung bewirkt, dass während der Stundungsdauer keine Betreibungen angehoben oder fortgesetzt werden können. Das Moratorium endet in aller Regel mit einem Nachlassvertrag, dem die (Kurrant-)Gläubiger mit bestimmten Personen- und Kapitalquoren zuzustimmen haben und der vom Nachlassrichter zu bestätigen ist. Im Gegensatz zum Konkursaufschub erfolgt die Abwicklung auf der Basis eines Forderungsteilverzichts der Kurrantgläubiger bzw. einer Befriedigung durch eine oft kleine Nachlassdividende (im ein- oder geringen zweistelligen Prozentbereich).
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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