Diese Website informiert Sie über Gegenstand und Ablauf von Nachlassstundung und Nachlassverfahrens:
Das Nachlassverfahren ist ein Instrument des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes in der Schweiz (SchKG).
- Bewilligungsverfahren (Nachlassstundung)
- Zustimmungsverfahren (Nachlassvertrag)
- Bestätigungsverfahren
- Vollzug
Im Rahmen der Nachlassstundung kann mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag ausgehandelt werden, um die rechtliche oder die wirtschaftliche Existenz einer Gesellschaft vorläufig zu sichern:
Während des Nachlassverfahrens sind weder Konkurs noch Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung möglich. Das zuständige Nachlassgericht muss darüber entscheiden, ob die Nachlassstundung gewährt wird. Im anschliessend ausgehandelten Nachlassvertrag bekunden die Gläubiger gegenüber dem Schuldner ihr Entgegenkommen.
Gläubigerausschuss im Nachlassverfahren
Der Gläubigerausschuss ist das Bindeglied zwischen Gläubigergesamtheit und Liquidationsorganen (Konkursverwaltung oder Liquidator im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung).
» Gläubigerausschuss | glaeubigerausschus.ch
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