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Konkursaufschub oder Nachlassstundung

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Konkursaufschub oder Nachlassstundung, Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Konkursaufschub, Konkursaufschub oder Nachlassstundung?, Nachlassstundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Voraussetzunge für beiden Verfahren sind sehr unterschiedlich:

Voraussetzungen für Konkursaufschub und Nachlassstundung
 

Konkursaufschub

(provisorische)
Nachlassstundung

Ausgangslage Überschuldungsanzeige oder Konkurseröffnung Überschuldung, ev. besserer Vermögenszustand
Zuständigkeit Konkursrichter Nachlassrichter
Schuldner
  • AG
  • KmAG
  • GmbH
  • Genossenschaft (Gen)
  • Stiftung

Kein Konkursaufschub möglich bei:

  • Verein
  • KlG
  • KmG

Ausschluss des Konkursaufschubs bei:

  • Überschuldeten Banken
Jeder Schuldner, unabhängig davon, ob er der Konkursbetreibung unterliegt oder nicht
Antragssteller
  • Verwaltungsrat
  • Gläubiger
  • Schuldner
  • Gläubiger, der Konkursbegehren stellen darf
  • Konkursrichter (SchKG 173a)
Voraussetzungen Aussicht auf Sanierung Aussicht auf Sanierung

Sanierungsplan

IST-Analyse:
Unternehmenszustand und Analyse der Überschuldungsursache

SOLL-Analyse:
Sanierungsmassnahmen und Beurteilung der Erfolgsaussichten)

Sanierungsmassnahmen:
betrieblich: Stilllegung oder Verkauf unrentabler Betriebsteile, Neuausrichtungen, Personalmutationen etc.;
finanziell-bilanziell: Rangrücktritt, Patronatserklärung, Umwandlung von FK in EK, a-fonds-perdu-Zahlungen, AK-Herabsetzung mit gleichzeitiger Wiedererhöhung usw.

Nachlassstundungsgesuch

Zulassung:

Intakte Chancen für einen Akzept durch die Kurrentgläubiger

Abweisung:

zum Voraus feststehende Nichterreichung des Quorums

zum Voraus feststehende Bestätigungshindernisse (Nichtbefriedigung aller privilegierten Gläubiger)

 

Verfahrens-Nichteignung:

  • Unternehmensliquidation
  • Unternehmensspaltungen
  • Gründung + Verkauf von Auffanggesellschaften

Ausnahme:

  • Als betriebliche Sanierungsmassnahme der Altgesellschaft und bei fairer Preisfindung (fairness opinion)
 
Geschäftsweiterführung Geschäftsweiterführung ist nicht Voraussetzung
Liquidität (keine neuen Kredite und Lieferanten verlangen ab sofort Vorauszahlungen) Liquidität (keine neuen Kredite und Lieferanten verlangen ab sofort Vorauszahlungen)
Keine zusätzlichen Verluste durch laufende Geschäfte (OR 725a) Keine zusätzlichen Verluste durch laufende Geschäfte (SchKG 293 III)

Erfolgschancen eines Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung:

Glaubhaftmachung einer höheren Nachlass- als Konkursdividende bei sofortiger Konkurseröffnung (SchKG 306 II Ziff. 1bis)

Vermögenserhaltung

  • rechtlich
  • betriebswirtschaftlich
  • Problematik: Liquiditätsverwendung für Betrieb (Löhne, Kauf Betriebsmittel uam), erwartete Zahlungseingänge (Zahlungsweigerung der Schuldner nur wegen Sanierungsverfahren des Gläubigers? uam)
  • Daher: Notwendigkeit der positiven Beurteilung des operativen Ergebnisses während der Stundungsphase

Vermögenserhaltung

  • rechtlich
  • betriebswirtschaftlich
  • Problematik: Liquiditätsverwendung für Betrieb (Löhne, Kauf Betriebsmittel uam), erwartete Zahlungseingänge (Zahlungsweigerung de Schuldner nur wegen Sanierungsverfahren des Gläubigers? uam)
  • Daher: Notwendigkeit der positiven Beurteilung des operativen Ergebnisses während der Stundungsphase

Keine staatlich autorisierte Konkursverschleppung / Haftung der Organe für Verzögerungsschaden

(OR 754)

Ja Ja
Beurteilung durch Richter Gesamtbeurteilung aller Umstände

  • Sanierungplan
  • Betreibungsregisterauszug
  • Zwischenabschluss
  • Bericht der Revisionsstelle
  • Ev. Straf- und andere Verfahren
Erfolgschancen und höhere Dividende als in Konkursverfahren bei sofortiger Konkurseröffnung
Dauer

Keine gesetzliche Durchführungsfrist

Aber: Richterliches Ermessen aufgrund der konkreten Umstände

Nachlassstundung:
4 – 6 Monate

Verlängerungsmöglichkeit
bis maximal 12- 24 Monate

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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